Die Kanzlei wurde vor vielen Jahren in der festen Überzeugung gegründet, dass kompetente und verantwortungsvolle anwaltliche Beratung die Konzentration des Beraters auf ein Rechtsgebiet erfordert. Der auf ein Themengebiet fokussierte Anwalt verfügt zum einen über die notwendige praktische Erfahrung, zum anderen ist er zeitlich in der Lage, aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Auge zu behalten.
Vor diesem Hintergrund ist meine Kanzlei konsequent auf den Themenkreis Erbrecht und Vorsorgeverfügungen ausgerichtet. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei in der Gestaltung von Nachfolgeregelungen. Mehr darüber erfahren Sie auf dieser Seite in der Rubrik Beratungsfelder.